Schritt für Schritt – der Antrag auf Beratungs-Förderung

Viele Selbstständige können sich eine Marketing-Beratung durch das BAFA fördern lassen.

Seit 2013 bin ich zertifizierte Beraterin was bedeutet, dass ich regelmäßig überprüft und testiert werde. Seit 2015 setzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Förderprogramm Förderung unternehmerischen Know-hows um. Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

Beratungsförderung durch das BAFA

In einer Beratung mit mir kannst du …

  • ein nachhaltiges System für deine Kundengewinnung aufbauen,
  • eine Strategie für deine Sichtbarkeit und Kommunikation erarbeiten,
  • die Beziehung zu deinen Kunden pflegen statt abreißen zu lassen,
  • neue (online-) Wege gehen und Angebote entwickeln, die deine Kunden jetzt haben wollen,
  • die Voraussetzungen für eine beziehungsorientierte Marketing-Kommunikation schaffen,
  • oder dich neu aufstellen und deine Positionierung schärfen …

Hier die wichtigsten Schritte zum Antrag auf Förderung 

Bevor du einen Antrag stellst, lernen wir uns besser kennen und prüfen, ob eine Zusammenarbeit passt. Schick mir einfach eine Email über das Kontaktformular auf dieser Seite.

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm gibt es auf der Seite des BAFA. 

Bitte lies nach, ob du zum Kreis der antragsberechtigen Personen gehörst und deine Beratungswünsche Förderfähig sind.

Beratungsförderungen 

Wenn wir noch nicht miteinander gearbeitet haben, sollten wir uns bei einem Gespräch besser kennenlernen. Schick mir dazu einfach eine Email, dann machen wir einen Termin für ein Gespräch aus. Erst wenn wir beschlossen haben, miteinander zu arbeiten, stellst du den Antrag auf Beratungsförderung.

Förderhöhe

Die Höhe der Förderung berechnet sich danach, wie lange du bereits am Markt bist und wo du mit deinem Unternehmen tätig bist. Unternehmen können zwischen 50% (alte Bundesländer) bis 80% (neue Bundesländer) von 3.000 (Bestandsunternehmen) bis 4.000 € (Jungunternehmen) erhalten. Hier der Überblick:

Der Weg zum Antrag Schritt für Schritt

Nachdem du dich über das Förderprogramm informiert hast, kannst du den Antrag über das online-Portal des BAFA  stellen.

Jungunternehmen müssen ein Vorgespräch beim Regionalpartner führen.
In Berlin das in der Regel die DIHK oder die Handwerkskammer. Eine Liste der jeweiligen Leitstellen und Regionalpartner findest du auf der Seite des BAFA. 

Den Antrag stellen

 

  • Auswählen, ob es sich bei dir um ein Jung- oder Bestandsunternehmen handelt.
    Jungunternehmerin bist du, wenn dein Business bis zwei Jahre am Markt ist.
    Ab dem dritten Jahr bist du Bestandsunternehmerin.
  • Allgemeine Beratung ankreuzen. Darunter fallen die Kommunikation- und Marketingthemen.

 

 

Allgemeine Daten zur Person und deinem Unternehmen

Im Antragsformular werden die allgemeinen persönlichen und geschäftlichen Daten abgefragt.
Für Berliner*innen ist der Leitstelle in der Regel die DIHK.
Die Mitarbeiter*innen der Leitstelle prüfen u.a. die Verwendungsnachweise.
Falls du an einem anderen Bundesland lebst findest du hier eine List aller Regionalpartner.
Prüfe anhand der angezeigten Auswahl bitte, ob ggf. eine andere Leitstelle für dich zuständig ist.

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Angaben zum Beratungsunternehmen

Es folgen die Angaben zum Beratungsunternehmen: Meine BAFA ID lautet: 142727, jetzt sollte das Unternehmen „Susanne Jestel“ bereits eingeblendet werden. Durchführende Beraterin: Susanne Jestel 😉

BAFA ID

Deine Wirtschaftsklassifikationsnummer

Hier einige gängige Wirtschaftsklassifikationsnummer meiner Klientinnen:
Gib im Formular die ersten beiden Ziffern ins Feld ein – dann öffnet sich die Auswahl.

7410 –  Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u.ä. Design
7420 – Fotografie und Fotolabor
7430 – Übersetzen und Dolmetschen
7490 – Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten anders nicht genannt

9001 – Darstellende Kunst
9002 – Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst
9003 – Künstlerisches und schriftstellerisches Schaffen
9004 – Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen

9602 – Frisör- und Kosmetiksalons
9603 – Bestattungswesen
9609 – Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Sollte deine nicht dabei sein, musst du dich wie folgt auf die Suche machen:

Der erste Schritt, um die Wirtschaftsklassifikationsnummer herauszufinden ist der ÜBERBLICK. Dort findest du schon mal den richtigen Abschnitt.

Dann gehst du auf die LISTE der Wirtschaftsklassifikationen beim Statistischen Bundesamt und suchst die Nummer heraus, die am besten zu deinem Business passt. Falls du dir unsicher bist, komm auf mich zu.

 

Die Größe des Unternehmens und die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten.
Dort tragen Solo-Selbstständige bitte „1“ ein.
Wenn du ein Einzelunternehmen führst, gibt bitte deinen Jahresumsatz an.
Solltest du Bilanzpflichtig sein, kläre das bitte mit deinem Steuerbüro und trage die Summe ins entsprechende Feld ein.

Die Förderbedingungen lesen

Zum Abschluss muss man den Bedingungen des BAFA zustimmen – also bitte erst SORGFÄLTIG lesen! Eine Förderung wird dir IN AUSSICHT GESTELLT und nicht versprochen. Allerdings haben 100% meiner Klientinnen die Förderung nach dem Abschluss der Beratung und Berichterstattung erhalten. Nach ein paar Klicks ist der Antrag dann fertig.

Bitte sicherer dir eine Kopie deiner Antrags als pdf und schicke es mir zu.

Wir können gerne einen Termin vereinbaren und alle offenen Fragen klären.
Am besten bin ich über Email erreichbar unter mail(at)susannejestel.de. Ich freue mich.

Und so geht es weiter …

Nachdem das BAFA sein Okay gegeben hat, schließen wir den Vertrag und machen die Termine und starten unsere Zusammenarbeit.

 

 

 

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